Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich bezuschusstEine attraktive Sparform, die eine gute Rendite erzielt. Vermögenswirksame Leistungen (VL) können vom Arbeitgeber ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Und staatliche Zuschüsse gibt es auch noch.
Auch kleines Geld führt auf Dauer zu einer Summe Bild: GG-Berlin / pixelio.deDie FunktionsweiseDer Arbeitgeber zahlt dieses zusätzliche Geld direkt in den gewählten Sparvertrag ein. Der Staat fördert solche Verträge in bestimmten Situationen zusätzlich durch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Allerdings gelten hier bestimmte Regelungen, die eingehalten werden müssen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind im sogenannten Vermögensbildungsgesetz geregelt.
Hinter den Vermögenswirksamen Leistungen steckt bares Geld, das Auszubildende, Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter und Soldaten von ihrem Arbeitgeber extra bekommen können - wenn sie sich entscheiden, freiwillig zu sparen. Nicht jeder Arbeitgeber gibt aber gleich viel. Wer Glück hat, bekommt 40 Euro, andere dagegen vielleicht nur einen Zuschuss von knapp sechs Euro. Um herauszufinden, wie viel Sie bekommen, genügt oft ein Blick in den Tarifvertrag oder eine Nachfrage beim Betriebs- oder Personalrat. Auch Personalabteilungen können hierzu Auskunft geben.
Die VariantenArbeitnehmer haben ganz unterschiedliche Möglichkeiten, im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen zu sparen. Möglich sind die folgenden Alternativen:
• Banksparplan
• Bausparvertrag
• Aktienfonds-Sparplan
• Kapitallebensversicherung
• Tilgung eines Baukredites für das Eigenheim
• oder betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Es sollte vor dem Abschluss genau bedacht werden, welches Ziel mit dieser Sparform erreicht werden soll. Planen Sie, später zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen (Bausparvertrag)? Wollen Sie das Geld lieber sicher anlegen (Banksparplan) oder doch eher chancenorientiert (Fondssparplan)? Nicht empfehlenswert ist der Abschluss einer Lebensversicherung, da es hier keine staatliche Förderung gibt und die Produkte teuer und unflexibel sind.
Selber sparen geht auchDer Höhe des Sparbetrags hängt nicht alleine von dem Zuschuss ab, den der Arbeitgeber bereit ist zu zahlen. Es darf im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen auch mit eigenen Mitteln gespart werden. Wer möchte, kann es aber auch beim Arbeitgeberzuschuss belassen - auch wenn dieser in einigen Fällen nur knapp sechs Euro beträgt.
Zu beachten ist beim Entschluss, selber zu sparen, dass der Staat nur in bestimmten Grenzen fördert. Bei vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie die Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage auf maximal 870 Euro jährlich - sofern Sie die später erläuterten Voraussetzungen erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Arbeitgeberzuschuss oder um eigene Sparbeiträge handelt. Darüber hinausgehende VL-Beiträge werden nicht vom Staat gefördert.
Damit ein Vertrag überhaupt zustande kommt, ist es bei einigen Sparformen erforderlich, einen Mindestbeitrag einzuzahlen. Wenn zum Beispiel bei einem Aktienfondssparplan die monatliche Mindestsparrate 25 Euro beträgt, müssen Sie im Zweifel den Rest selbst hinzu fügen, wenn der Arbeitgeber nicht die volle Summe zahlt.
Zuschüsse vom StaatEinen staatlichen Zuschuss in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie nur unter bestimmten Umständen. Diesen Zuschuss können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Maßgeblich ist dabei allerdings nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Bei diesem sind beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben und Kinderfreibeträge bereits abgezogen. Auf diese Weise kommen mehr Sparer in den Genuss der staatlichen Förderung.
Die Höhe der staatlichen Förderung und die Höhe der Einkommensgrenze hängen davon ab, welche Anlageform gewählt wird:• Sie erhalten 20 Prozent Förderung bei einer Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in betriebliche und außerbetriebliche Vermögensbeteiligungen (beispielsweise Sparverträge über Wertpapiere und Aktienfonds-Sparpläne). Sie bekommen die Arbeitnehmersparzulage auf maximal 400 Euro VL im Jahr. Die Einkommensgrenze liegt bei 20.000 Euro für Ledige und bei 40.000 Euro für Verheiratete.
• Sie bekommen 9 Prozent Förderung bei einer Anlage der vermögenswirksamen Leistungen zum Wohnungsbau (beispielsweise Bausparverträge). Sie bekommen die Arbeitnehmersparzulage auf maximal 470 Euro VL im Jahr. Die Einkommensgrenze liegt bei 17.900 Euro für Ledige und bei 35.800 Euro für Verheiratete.
• Sie erhalten keine Förderung bei der Anlage in Banksparpläne und Lebensversicherungen. Sie können sowohl die Förderung bei Vermögensbeteiligungen also auch die Förderung zum Wohnungsbau in Anspruch nehmen - sofern Sie zwei Verträge abschließen. Insgesamt können Sie auf diese Weise für vermögenswirksame Leistungen von bis zu 870 Euro jährlich maximal eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von rund 122 Euro in Anspruch nehmen - 20 Prozent von 400 Euro und 9 Prozent von 470 Euro.
Roland Börck