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Identität und Portfolio
Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich bezuschusst Icon_minitime109.08.17 11:03 von white Haus
Identität und Portfolio

Um erfolgreich zu wirtschaften, sind weiterbringende Informationen hilfreich. Und ein Partner, der Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens unterstützt.

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                             Vorhang auf ...
                Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Wer ist white Haus?

white Haus wurde 2007 ins Leben berufen und ist eine Unternehmung für wirtschaftliche Beratung und Coaching. An white Haus ist niemand beteiligt, es gibt keine Fremdfinanzierung. Dies wird auch so bleiben. Denn nur so ist gewährleistet, dass eine unabhängige und neutrale Leistung für Sie erbracht werden kann.

Für wen gelten die Angebote?

Für alle Menschen, die etwas unternehmen wollen, damit es ihnen wirtschaftlich gut geht. Somit für Unternehmer, Gründer und …

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Leistungen und Konditionen
Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich bezuschusst Icon_minitime109.08.17 11:02 von white Haus
Leistungen + Konditionen

Bevor es zu einer Zusammenarbeit kommt, werden meist diese 2 Fragen gestellt:

1. Wie lange dauert es?
2. Was kostet es?


Die Antworten beider Fragen hängen vom Umfang und der Komplexität der Aufgabenstellung ab. Deshalb die ausführliche Konditionstabelle.

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         Aufgabenerfüllung + Kalkulation
          Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie eine von uns gewünschte Leistung honoriert wird. Auf der Basis eines Zeit-Honorars hängt die Kondition davon ab, ob es sich um eine Privat- oder Gründerberatung, eine Unternehmerberatung oder um eine Krisenberatung handelt. Oder es gibt einen fix kalkulierten Preis.

Jeder Baustein kann natürlich einzeln gewählt werden, deshalb sind sie separat aufgeführt. Der …

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Nutzungsmöglichkeiten der Portale
Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich bezuschusst Icon_minitime109.08.17 10:59 von white Haus
Nutzungsmöglichkeiten der Portale

Sämtliche Informationen stehen Ihnen ohne eine Registrierung zur Verfügung. Mit einer Registrierung können Sie über das Lesen hinaus die dahinterstehende Forum-Technik nutzen, um Ihre Wünsche, Fragen oder Anregungen einzubringen.

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              Lesen + Schreiben + Finden
            Bild: Alexander Klaus / pixelio.de

Suchen + Finden

Die einzelnen Portale sind zwar miteinander verknüpft, die in den Portalen vorhandenen Informationen aus den Beiträgen können aber nur im jeweiligen Portal abgespeichert werden. Dies bedeutet, dass ein Suchbegriff immer nur Ergebnisse aus dem Portal anzeigt, in dem Sie sich gerade befinden. Was die Datenbanken nicht abspeichern, sind Worte oder Abkürzungen unterhalb von 5 und oberhalb von 15 Buchstaben. …

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Einbringen und Mitwirken
Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich bezuschusst Icon_minitime109.08.17 10:58 von white Haus
Einbringen und Mitwirken

Was im Winter 2010 noch als ein Forum begann, sind inzwischen mehrere Themen-Portale geworden. Die dahinter stehende Idee ist, zu einem Thema detaillierte Informationen anbieten zu können, die auf einen Blick erkennbar angeklickt werden können.

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             Sich Einbringen ist federleicht
            Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Es ist in der Vergangenheit schon häufiger vorgekommen, dass Gäste, Mitglieder und Mandanten eigene Ideen, Wünsche und Kritik eingebracht haben. Dadurch war es möglich, besser auf die Wünsche und Ziele einzugehen. Sie sind hiermit eingeladen, sich kreativ

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 Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich bezuschusst

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Roland Börck

Roland Börck


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BeitragThema: Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich bezuschusst   Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich bezuschusst Icon_minitime107.01.22 14:27

Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich bezuschusst

Eine attraktive Sparform, die eine gute Rendite erzielt. Vermögenswirksame Leistungen (VL) können vom Arbeitgeber ganz oder teilweise zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Und staatliche Zuschüsse gibt es auch noch.

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     Auch kleines Geld führt auf Dauer zu einer Summe
                         Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Die Funktionsweise

Der Arbeitgeber zahlt dieses zusätzliche Geld direkt in den gewählten Sparvertrag ein. Der Staat fördert solche Verträge in bestimmten Situationen zusätzlich durch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Allerdings gelten hier bestimmte Regelungen, die eingehalten werden müssen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind im sogenannten Vermögensbildungsgesetz geregelt.

Hinter den Vermögenswirksamen Leistungen steckt bares Geld, das Auszubildende, Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter und Soldaten von ihrem Arbeitgeber extra bekommen können - wenn sie sich entscheiden, freiwillig zu sparen. Nicht jeder Arbeitgeber gibt aber gleich viel. Wer Glück hat, bekommt 40 Euro, andere dagegen vielleicht nur einen Zuschuss von knapp sechs Euro. Um herauszufinden, wie viel Sie bekommen, genügt oft ein Blick in den Tarifvertrag oder eine Nachfrage beim Betriebs- oder Personalrat. Auch Personalabteilungen können hierzu Auskunft geben.

Die Varianten

Arbeitnehmer haben ganz unterschiedliche Möglichkeiten, im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen zu sparen. Möglich sind die folgenden Alternativen:
• Banksparplan
• Bausparvertrag
• Aktienfonds-Sparplan
• Kapitallebensversicherung
• Tilgung eines Baukredites für das Eigenheim
• oder betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Es sollte vor dem Abschluss genau bedacht werden, welches Ziel mit dieser Sparform erreicht werden soll. Planen Sie, später zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen (Bausparvertrag)? Wollen Sie das Geld lieber sicher anlegen (Banksparplan) oder doch eher chancenorientiert (Fondssparplan)? Nicht empfehlenswert ist der Abschluss einer Lebensversicherung, da es hier keine staatliche Förderung gibt und die Produkte teuer und unflexibel sind.

Selber sparen geht auch

Der Höhe des Sparbetrags hängt nicht alleine von dem Zuschuss ab, den der Arbeitgeber bereit ist zu zahlen. Es darf im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen auch mit eigenen Mitteln gespart werden. Wer möchte, kann es aber auch beim Arbeitgeberzuschuss belassen - auch wenn dieser in einigen Fällen nur knapp sechs Euro beträgt.

Zu beachten ist beim Entschluss, selber zu sparen, dass der Staat nur in bestimmten Grenzen fördert. Bei vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie die Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage auf maximal 870 Euro jährlich - sofern Sie die später erläuterten Voraussetzungen erfüllen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Arbeitgeberzuschuss oder um eigene Sparbeiträge handelt. Darüber hinausgehende VL-Beiträge werden nicht vom Staat gefördert.

Damit ein Vertrag überhaupt zustande kommt, ist es bei einigen Sparformen erforderlich, einen Mindestbeitrag einzuzahlen. Wenn zum Beispiel bei einem Aktienfondssparplan die monatliche Mindestsparrate 25 Euro beträgt, müssen Sie im Zweifel den Rest selbst hinzu fügen, wenn der Arbeitgeber nicht die volle Summe zahlt.

Zuschüsse vom Staat

Einen staatlichen Zuschuss in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie nur unter bestimmten Umständen. Diesen Zuschuss können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Maßgeblich ist dabei allerdings nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Bei diesem sind beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben und Kinderfreibeträge bereits abgezogen. Auf diese Weise kommen mehr Sparer in den Genuss der staatlichen Förderung.

Die Höhe der staatlichen Förderung und die Höhe der Einkommensgrenze hängen davon ab, welche Anlageform gewählt wird:

• Sie erhalten 20 Prozent Förderung bei einer Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in betriebliche und außerbetriebliche Vermögensbeteiligungen (beispielsweise Sparverträge über Wertpapiere und Aktienfonds-Sparpläne). Sie bekommen die Arbeitnehmersparzulage auf maximal 400 Euro VL im Jahr. Die Einkommensgrenze liegt bei 20.000 Euro für Ledige und bei 40.000 Euro für Verheiratete.

• Sie bekommen 9 Prozent Förderung bei einer Anlage der vermögenswirksamen Leistungen zum Wohnungsbau (beispielsweise Bausparverträge). Sie bekommen die Arbeitnehmersparzulage auf maximal 470 Euro VL im Jahr. Die Einkommensgrenze liegt bei 17.900 Euro für Ledige und bei 35.800 Euro für Verheiratete.

• Sie erhalten keine Förderung bei der Anlage in Banksparpläne und Lebensversicherungen. Sie können sowohl die Förderung bei Vermögensbeteiligungen also auch die Förderung zum Wohnungsbau in Anspruch nehmen - sofern Sie zwei Verträge abschließen. Insgesamt können Sie auf diese Weise für vermögenswirksame Leistungen von bis zu 870 Euro jährlich maximal eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von rund 122 Euro in Anspruch nehmen - 20 Prozent von 400 Euro und 9 Prozent von 470 Euro.

Roland Börck
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